Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung unserer AGB
1.1 Im Geschäftsverkehr zwischen uns und unseren Kunden gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung, auch für künftige Aufträge und Ersatzteillieferungen, ausschließlich unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), soweit unsere Auftragsbestätigung keinen davon abweichenden Inhalt hat und soweit wir nicht schriftlich bzw. fernschriftlich einer Abänderung unserer Auftragsbestätigung oder AGB durch den Kunden zugestimmt haben. Sie gelten durch Auftragserteilung, spätestens durch Liefer- oder Leistungsannahme als anerkannt. Abweichenden Bedingungen in Bestellformularen oder Bestellschreiben von Kunden widersprechen wir bereits hiermit. Sie werden auch dann für uns nicht bindend, wenn wir ihnen nicht oder nicht in jedem Falle ausdrücklich widersprechen oder wenn wir nach Empfang von abweichenden Einkaufsbedingungen die Lieferung ausführen.
1.2 Sämtliche Verträge mit unseren Kunden werden erst durch unsere schriftliche bzw. fernschriftliche Auftragsbestätigung, die auch zugleich mit der Rechnungsstellung erfolgen kann, wirksam. Bis dahin sind unsere Angebote unverbindlich und freibleibend.
2. Lieferbedingungen
2.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, ergeben sich die Preise aus unseren Preislisten. Die Preise verstehen sich in Euro ab Werk zuzüglich Mehrwertsteuer in ihrer jeweiligen Höhe und stets nur für den Einzelfall.
2.2 Bei Leuchtmittellieferungen ab einem Netto-Warenwert von 150 EUR liefern wir inklusive Verpackung ab Werk. Ab einem Netto-Warenwert von 250 EUR erfolgt die Lieferung innerhalb Deutschland frei Haus. Für alle sonstigen Lieferungen liefern wir ab einem Netto-Warenwert in Höhe von 1.500 EUR inkl. Verpackung, frei Haus. Unter diesem Warenwert werden die anfallenden Versandkosten berechnet. Bei Auslandslieferungen gilt die Preisstellung frei deutsche Grenze. Bei einem Auftragswert unter 50 EUR berechnen wir einen Kleinstauftragszuschlag von EUR 7,50. Bei Neukunden erfolgt die Lieferung gegen Nachnahme oder Vorkasse.
2.3 Die Montage ist im Preis nicht enthalten. Bei Montage des Liefergegenstandes durch uns oder unsere Beauftragten sind vom Kunden auf Wunsch rechtzeitig zur Montage erforderliche Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Herstellung von Gerüsten, sowie die hierzu erforderlichen Materialien sind Sache des Kunden, auch wenn betriebsfertige Montage vereinbart wurde. Ist nichts anderes vereinbart, erfolgt die Abrechnung auf Nachweis zu den jeweils bei uns üblichen Sätzen.
2.4 Eine angemessene Lieferfrist beginnt mit dem Tage der völligen Auftragsklarheit und, falls technische Unterlagen oder Sonstiges vom Kunden bereitzustellen oder Anzahlungen zu leisten sind, mit deren Eingang bei uns. Teillieferungen sind zulässig.
2.5 Angaben in Preislisten, Katalogen, Prospekten und sonstigen Druckschriften über technische Einzelheiten, vor allem auch über Leistungen, Maße und Gewicht sind nur ungefähr. Erforderliche konstruktive und technische Änderungen bleiben vorbehalten. Dies gilt auch hinsichtlich der Angaben in einer Auftragsbestätigung, wenn die Auftragsdurchführung Änderungen in Konstruktion und Ausführung erfordern sollte und diese dem Kunden zumutbar sind.
2.6 Wir garantieren nicht für die Eignung unserer Lieferung und Leistung für den vom Kunden beabsichtigten Zweck, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Wir haften nicht dafür, dass die mit unseren Beleuchtungskörpern ausgeleuchtete Ware hierdurch keine Veränderung erfährt, insbesondere also farbecht ist. 
2.7 Bei Verwendung von Mustern, Zeichnungen und sonstigen Angaben des Kunden trägt dieser Dritten gegenüber die alleinige Verantwortung dafür, dass keine Rechte Dritter verletzt werden.
3. Gefahrtragung und Leistungsstörung
3.1 Alle Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Kunden.
3.2 Ohne bestimmte Vereinbarungen über den Versand erfolgt dieser nach unserem besten Ermessen. Wir haben unsere Lieferverpflichtung erfüllt, sobald die Ware ordnungsgemäß an die den Transport ausführende Person übergeben oder auf unsere Fahrzeuge oder Fahrzeuge unserer Kunden verladen worden ist. Dies gilt auch bei Teillieferungen und dann, wenn wir noch Montagearbeiten durchzuführen haben.
3.3 Werden Herstellung oder Lieferung der bestellten Ware oder die Erbringung des Werkes vorübergehend übermäßig erschwert oder vorübergehend unmöglich, so etwa in Fällen höherer Gewalt oder von uns oder unseren Lieferanten nicht zu vertretenden behördlichen Maßnahmen, Betriebsstörungen und Streiks, so sind wir für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkungen von der Lieferverpflichtung befreit. Schadenersatzansprüche gleich welcher Art wegen Lieferverzögerungen oder Unmöglichkeit der Lieferung sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
3.4 Wird die Ausführung eines Auftrages aus beim Kunden liegenden Gründen für länger als 30 Kalendertage unterbrochen, sind wir berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen.
4. Nichterfüllung durch den Kunden
4.1 Nimmt der Kunde eine Lieferung nicht innerhalb angemessener Frist nach mitgeteilter Fertigstellung oder nach unserer Anzeige der Bereitstellung ab, erteilt er keine Versandvorschriften oder verweigert er die Abnahme einer Lieferung oder Leistung oder ist ein Versand aus von uns nicht zu vertretenden Gründen länger als 1 Monat nach vereinbarter Lieferzeit nicht möglich, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, die Ware auf Rechnung und Gefahr des Kunden entweder bei einem Spediteur einzulagern oder bei uns selbst auf Lager zu nehmen. Letzterenfalls steht uns eine Betrag in Höhe von 75 % der Lagerkosten des Spediteurs zu.
4.2 Unter den vorgenannten Voraussetzungen oder wenn der Kunde mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen oder der Leistung einer vereinbarten Sicherheit länger als 2 Wochen in Verzug gerät, sind wir nach vorangehender Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen nach unserer Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend zu machen.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur Erfüllung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, einschließlich Zinsen, Nebenforderungen und Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung, auch Kosten einer Intervention wegen Pfändung der gelieferten Ware durch Dritte vor. Schecks und Wechsel gelten erst mit der Einlösung als Zahlung. Solange wir noch der Aussteller- oder Indossantenhaftung aus einem im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung gegebenen Wechsel unterliegen, gelten unsere Ansprüche als nicht erfüllt.
5.2 Der Kunde, sofern Wiederverkäufer, ist zu einer Verfügung über die gelieferte Ware nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen, für ihn regelmäßigen, Geschäftsverkehrs berechtigt. Für diesen Fall tritt er schon jetzt alle seine künftigen Ansprüche gegenüber seinem Kunden aus der Weiterveräußerung oder Weiterverarbeitung, auch eine etwaige Saldoforderung aus einem vereinbarten Kontokorrent, desgleichen eine etwaige Forderung aus einer Vermietung der gelieferten Ware an uns ab. Bis auf weiteres ist der Kunde zum Einzug der abgetretenen Forderung im eigenen Namen berechtigt. 
5.3 Auf unser Verlangen hin ist der Kunde verpflichtet, uns die Namen seiner Kunden, gegenüber denen er durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Ware Ansprüche erworben hat, sowie die von diesen geschuldeten Beträge mitzuteilen. Von einer etwaigen Pfändung der gelieferten Ware hat uns der Kunde unverzüglich zu unterrichten.
5.4 Bei schuldhaft vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, in unserem Vorbehaltseigentum stehende Waren sicherungshalber herauszuverlangen. Dieses Verlangen sowie eine Zwangsvollstreckung in gelieferte Ware durch uns gelten mangels ausdrücklicher Erklärung nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dass dies gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist, desgleichen nicht das jederzeit durch uns zu stellende Verlangen, die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware gesondert zu lagern und zu kennzeichnen.
6. Warenrücknahme
6.1 Rücksendungen können nur mit unserer vorherigen Einwilligung und nur frachtfrei auf Gefahr des Kunden vorgenommen werden. Eine Gutschrift für original verpackte und unbeschädigte Ware erfolgt mit 80 % des berechneten Preises. Farbige Leuchten und Sonderanfertigungen sind von einer Rücknahme generell ausgeschlossen.
7. Zahlungsbedingungen
7.1 Mangels anderweitiger Vereinbarungen sind Zahlungen innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder spätestens am 30. Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug, spesenfrei jeweils bei uns eingehend, zu leisten.
7.2 Wechsel nehmen wir nur nach vorheriger Vereinbarung unter Berechnung sämtlicher Einziehungs- und Diskontspesen und nur zahlungshalber an.
7.3 Im Verzugsfall werden vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens Verzugszinsen in nachgewiesener Höhe, mindestens aber in Höhe von 4% über dem Bundesbank-Diskontsatz berechnet.
7.4 Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zur Lieferung bestellter Ware bis zur vollständigen Zahlung rückständiger Beträge nicht verpflichtet. In derartigen Fällen, sowie bei einer Verschlechterung der Kreditverhältnisse des Kunden sind wir berechtigt, für noch nicht ausgeführte Lieferungen Vorauskasse zu verlangen. Lehnt der Kunde diese Art der Geschäftsabwicklung ab, werden alle unsere noch offenen Forderungen einschließlich Wechsel des Kunden sofort zahlungsfällig.
7.5 Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts oder Aufrechnung durch den Kunden ist nur zulässig, wenn der Gegenanspruch sich aus demselben Rechtsverhältnis herleitet und von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurde.
8. Gewährleistung
8.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und zu prüfen. Liefern wir die Ware auftragsgemäß unmittelbar an eine Baustelle, so ändert dies nichts an der Verpflichtung des Kunden im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen über Untersuchungspflicht und Mängelrüge.
8.2 Bei Erhalt einer schon äußerlich beschädigten Sendung ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich durch Erstellen eines Schadensberichtes – mit Bestätigung des Frachtführers – den Schadenersatzanspruch beim Transportunternehmen geltend zu machen und uns davon zu unterrichten.
8.3 Mängelrügen müssen bei offensichtlichen Mängeln unverzüglich, spätestens innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware am Bestimmungsort bei uns eingehend, schriftlich unter genauer Beschreibung geltend gemacht werden. Dasselbe gilt auch für unvollständige oder unrichtige Lieferung.
8.4 Mängelrügen wegen versteckten Mängeln müssen unverzüglich nach deren Entdeckung unter genauer Beschreibung geltend gemacht werden.
8.5 Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen erfolgt die Gewährleistung unter Ausschluss weitergehender Ansprüche wie folgt: Nach unserer Wahl durch uns oder in unserer Verantwortung durch einen Dritten durch Nachbesserung, durch Austausch eines Teils oder durch Ersatzlieferung des schadhaften Teils innerhalb einer angemessenen Frist.
8.6 Natürlicher Verschleiß und Schäden die auf fahrlässige oder unsachgemäße Behandlung des Kunden zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. 
8.7 Unsere Gewährleistungspflicht erlischt, wenn die Ware ohne unsere Zustimmung von dritter Seite oder durch Einbau von Fremdteilen durch den Kunden oder einen Dritten verändert wird. Dies gilt entsprechend für unsachgemäße Behandlung, unfachmännische Montage oder Inbetriebnahme des Vertragsgegenstandes.
8.8 Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Monats nach unserer schriftlichen Ablehnung, spätestens jedoch 12 Monate nach Erhalt der Ware oder von uns angezeigten Beendigung der Montage. Leuchtmittel sind von der Gewährleistung ausgenommen.
8.9 Wenn wir auf Gewährleistungsbasis nachbessern oder Teile ersetzen, so verlängert sich dadurch nicht die Gewährleistungsfrist für den gesamten Liefergegenstand, der nachgebessert oder in den das reparierte oder ersetzte Teil eingebaut wurde. Für die Reparatur oder das ersetzte oder reparierte Teil dagegen leisten wir eine Gewähr dahin, dass es nach unserer Wahl wiederum repariert oder ersetzt wird.
8.10 Kosten, die uns durch unberechtigte Mängelrügen entstehen, insbesondere Reisekosten, gehen zu Lasten des Kunden. 
9. Ausschluss von Schadenersatzansprüchen
9.1 Schadenersatzansprüche gleich welcher Art gegenüber uns, unseren gesetzlichen Vertretern, Arbeitnehmern und Erfüllungsgehilfen sind, wenn sie nur auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, ausgeschlossen. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen, die nicht Leitende Angestellte sind, haften wir nur, wenn sie durch ihr Verhalten eine wesentliche vertragliche Verpflichtung verletzt haben. Gleichgültig ist, ob die Schadenersatzansprüche als solche aus Vertragsverletzung oder Verletzung vertraglicher Nebenpflichten wie etwa der Pflicht zur Beratung über Einsatzmöglichkeiten des Produkts, als Verletzung von Pflichten beim Vertragsabschluss oder als solche aus unerlaubter Handlung, auch aus der Haftpflicht des Produzenten, bezeichnet werden. Dazu gehören auch Mangelfolgeschäden und Verzögerungsschäden. Dabei ist es gleichgültig, ob die Schäden am Liefergegenstand oder sonstwo entstehen.
Die vorgenannten Einschränkungen und Ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Sie gelten ferner nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von Organmitgliedern und Leitenden Angestellten unseres Unternehmens und nicht beim Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert wurden, wenn die Zusicherung gerade bezweckte, den Besteller gegen Schäden abzusichern, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind.
9.2 Alle uns gegenüber erhobenen Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund und ungeachtet der Schuldfrage, verjähren mit Ablauf von 6 Monaten ab Auslieferung der Ware, im Falle der Übersendung ab dem vierten Tag nach Absendung durch uns.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlußbestimmungen
10.1 Erfüllungsort für Lieferungen ist der jeweilige Versandort, Erfüllungsort für Zahlungen ist Leingarten.
10.2 Gerichtsstand ist, auch für Wechsel-, Scheck- und Urkundenverfahren, das jeweils für Leingarten örtlich und sachlich zuständige Gericht, unbeschadet unseres Rechts, das für den Sitz des Kunden allgemein zuständige Gericht anzurufen.
10.3 Hat der Kunde in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichsstand, ist Gerichtsstand Heilbronn.
10.4 Die Rechtsbeziehungen zwischen uns und unserem Kunden regeln sich ausschließlich nach deutschem Recht. Dies gilt sowohl für den Abschluss wie für die Ausführung des Vertrages. Die Anwendung eines einheitlichen UN-Kaufrechtes ist ausgeschlossen.
10.5 Gehört der Kunde nicht zu dem in § 24 Ziff. 1 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz) genannten Kreis von Personen oder handelt es sich nicht um ein Rechtsgeschäft, das zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört und liegt auch kein Fall des § 24 Ziff. 2 des AGB-Gesetzes vor, gelten die vorstehenden AGB für ihn mit Ausnahme der Ziffern 7.5; 8.3; 8.4 sowie 9.2.
10.6 Die Bestimmungen der Ziff. 10.1 und 10.2 gelten nur, wenn der Kunde Kaufmann ist.
10.7 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der ungültigen oder ungültig gewordenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
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